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Produkte

  
1. Rückabwicklung von Kapitalversicherungen
  
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Rückabwicklung von Kapitalversicherungen, darunter:

• Lebensversicherungen
• Rentenversicherungen
• Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
• Riesterrente
• Rürup- oder Basisrente

  

Über 65 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1991 und 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung. Diese können in Übereinstimmung mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass Versicherungsunternehmen keine Abschluss- und Stornokosten erheben dürfen. Darüber hinaus haben Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung, die zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen erstattet wird.

Betroffen sind sowohl gekündigte, laufende als auch abgelaufene Lebens- und Rentenversicherungen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist auch ohne Gerichtsverfahren möglich, dank eines verbraucherfreundlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihrer Versicherungen und ermitteln, welche Erstattungsansprüche Ihnen zustehen.
  
  
2. Edelmetallverwaltung
  
Wir kooperieren mit renommierten Edelmetallverwaltungen und empfehlen die Nutzung einer gemanagten Edelmetallstrategie, die eine breite Diversifikation in Gold, Silber, Platin und Palladium umfasst. Diese Edelmetalle decken weltweit etwa 95 % der Wirtschaft ab und bieten Ihnen eine sichere, standortunabhängige Investition ohne Emittentenrisiko.
  
Ihre Edelmetalle befinden sich in einem hochgesicherten Tresor außerhalb der Eurozone in der Schweiz, wo sie vollumfänglich gegen Diebstahl und Raub versichert sind. Zudem profitieren Sie von mehrwertsteuerfreien Käufen der Weißmetalle (Silber, Platin, Palladium), da diese in einem Zollfreilager gelagert werden.
  
Die Edelmetallverwaltung bietet Ihnen eine hohe Flexibilität. Sie können jederzeit Einzahlungen oder Auszahlungen vornehmen, und es besteht die Möglichkeit einer physischen Auslieferung der Edelmetalle oder der Überweisung in verschiedenen Währungen. Die Verwaltung erfolgt unter institutionellen Konditionen, was Ihnen einen erheblichen Vorteil beim Einkauf und Verkauf bietet.
  
3. Steuer- und sozialabgabenfreie Vermögensbildung
  
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ – Dieses Prinzip gilt insbesondere im Hinblick auf steuerfreie Sachbezüge. Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Arbeitnehmer monatlich bis zu 44,00 € an steuerfreien Sachbezügen erhalten.
  
Eine Möglichkeit, diese Steuervergünstigungen langfristig zu nutzen, besteht in der Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Arbeitsentgelts in Sachwerte investiert wird. Dies ermöglicht es, Vermögen steuerfrei aufzubauen, ohne dass finanzielle Mehrbelastungen entstehen. Diese Strategie stellt eine attraktive Möglichkeit zur Vorsorge dar, da sie eine langfristige Wertsteigerung ohne zusätzliche Steuerlast ermöglicht.